Gastschulantrag

Falls Sie eine andere als die eigentlich zuständige Berufsschule besucht möchten, muss bei der eigentlich zuständigen Berufsschule ein Gastschulantrag gestellt werden. Gastschulanträge werden grundsätzlich nur dann genehmigt, wenn der Besuch der eigentlich zuständigen Schule mit besonderen Härten verbunden wäre (z.B. zeitlich oder kostenmäßig).

Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn. Die Gastschule kann erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Gastschulantrags besucht werden!

Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei der eigentlich zuständigen Berufsschule. Sind wir die für Sie zuständige Berufsschule, so können Sie unser Formular hier herunterladen.